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Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme von Analysen als Pflichtleistungen der sozialen Krankenversicherung stellt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vom 18. März 1994 dar; nähere Ausführungen hierzu finden sich in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) des Bundesrates vom 27. Juni 1995, die ergänzt wird durch die Bestimmungen der Leistungsverordnung (KLV) des Eidg. Departements des Innern vom 29. September 1995.
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