Die soziale Krankenversicherung gewährt allen in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Krankheit oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird.
Die soziale Krankenversicherung wird von 94 Versicherern ("Krankenkassen") durchgeführt, welche gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel der Verzicht, nach Gewinn zu streben. Für den Fall, dass ein Versicherer zahlungsunfähig wird, werden die Kosten für die gesetzlichen Leistungen von der so genannten Gemeinsamen Einrichtung übernommen, welche die Finanzierung mit Beiträgen von den Versicherern - auf den Prämien der sozialen Krankenversicherung erhoben - sicherstellt.
Die Rolle der Versicherer beschränkt sich nicht auf die Rückerstattung von erbrachten Leistungen für die Versicherten, sondern sie unterstützen auch, zusammen mit den Kantonen, die Gesundheitsförderung. Versicherer und Kantone führen zusammen eine Einrichtung, die Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung, deren Ziel es ist, Massnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Prävention anzuregen, zu koordinieren und in ihrer Wirkung zu bewerten.
Krankenversicherungsprämien 2010: Prämienübersicht der Grundversicherung (Wahlfranchisen, HMO, Hausarzt und weitere Modelle), Kündigungsfristen, Sparmöglichkeiten.
Das neue Tarifgefüge der ambulanten Laboranalysen ist seit 1. Juli 2009 in Kraft. Bis am 31. Dezember 2011 gilt jedoch eine Übergangsregelung, welche einen zusätzlichen Taxpunkt pro Analyse beinhaltet.
Dieser Ratgeber bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) neben einem umfassenden Überblick über die einzelnen Versicherungen nützliche Hilfe im Umgang mit Sozialversicherungen und praxisnahe Wege zur Problemlösung im Einzelfall.