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Angesichts der sich abzeichnenden Verknappung der personellen und finanziellen Ressourcen im Bereich der kurativen Medizin sind verstärkte Massnahmen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Prävention und Gesundheitsförderung notwendig.
Der Bundesrat hat am 30. September 2009 den Entwurf zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und die dazugehörende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Präventionsgesetz hat zum Ziel, die Steuerung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen in der Schweiz zu verbessern. Mit dem Schweizerischen Institut für Prävention und Gesundheitsförderung ist zudem ein neues Kompetenzzentrum auf Bundesebene geplant. Das neue Bundesgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Förderung des Gesundheitszustandes der Schweizer Bevölkerung. Dadurch kann nicht nur die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen gedämpft, sondern auch der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden.
Der Gesetzesentwurf enthält keine spezifischen Präventionsmassnahmen, sondern regelt insbesondere:
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