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Bei der Substitutionsbehandlung handelt es sich um eine medizinische und psychosoziale Intervention bei Heroinabhängigkeit. Sie gehört in der Schweiz, wie in zahlreichen anderen Ländern, zum Standardinstrumentarium der therapeutischen Angebotspalette.
Unter substitutionsgestützter Behandlung versteht man den ärztlich verordneten Ersatz eines illegal konsumierten Opioides (in den meisten Fällen Heroin) durch ein legales Medikament mit flankierenden therapeutischen Massnahmen. In der Schweiz besteht seit 1975 eine gesetzliche Grundlage zur Behandlung opioidabhängiger Personen mit dem Substitutionsmittel Methadon. Heute stehen verschiedene Substitutionsmittel zur Verfügung (Methadon, Buprenorphin, Diacetylmorphin und andere Opioide wie Morphin oder Codein). Die substitutionsgestützte Behandlung hat sich in zahlreichen wissenschaftlichen Studien als wirksam erwiesen und gehört heute zu den Standardtherapien bei Opioidabhängigkeit. Derzeit befinden sich in der Schweiz rund 18‘000 Personen in Substitutionstherapie mit Methadon oder Buprenorphin und 1'370 Personen in einer Substitutionstherapie mit Diacetylmorphin (Heroin).
Die Ziele der substitutionsgestützten Behandlung sind eine dauerhafte therapeutische Einbindung, ein risikoarmer Konsum psychoaktiver Substanzen, die Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes und der sozialen Integration, die Schaffung von Bedingungen für die Abstinenz sowie die Distanzierung von der Drogenszene und die Verhinderung der Beschaffungskriminalität.
Substitutionsbehandlungen mit Methadon und Buprenorphin müssen von den kantonalen Behörden (Kantonsarzt) bewilligt werden. Etwa 60% der Behandlungen mit Methadon und Buprenorphin werden durch die Hausärztinnen und Hausärzte und die verbleibenden 40% ambulant oder stationär durch Spitäler, Psychiatrische Dienste und spezialisierte Institutionen durchgeführt. Die Abgabe des Substitutionsmittels kann an Apotheken delegiert werden. Die Behandlung mit Diacetylmorphin unterliegt besonderen Bestimmungen und erfolgt nur in spezialisierten Institutionen (siehe dazu das betreffende Kapitel).
Das Bundesamt für Gesundheit engagiert sich im Bereich der substitutionsgestützten Behandlung in vielseitiger Art und Weise:
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