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Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) ist aus der Subkommission «Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission hervorgegangen und besteht aus 14 Expertinnen und Experten. Geregelt ist sie in Artikel 30 des Betäubungsmittelgesetzes. Der Bundesrat bestimmt Zusammensetzung und Arbeitsgebiet der Kommission und wählt die Mitglieder auf Vorschlag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Gesetzlicher Auftrag der Kommission ist die Beratung der Landesregierung und insbesondere des EDI bei den Ausführungsbestimmungen zur Betäubungsmittelgesetzgebung.
Neben Stellungnahmen zu aktuellen politischen Geschäften hat die EKDF verschiedene Berichte verfasst:
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