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Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) ist aus der Subkommission «Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission hervorgegangen und besteht aus 14 Expertinnen und Experten. Geregelt ist sie in Artikel 30 des Betäubungsmittelgesetzes. Der Bundesrat bestimmt Zusammensetzung und Arbeitsgebiet der Kommission und wählt die Mitglieder auf Vorschlag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Gesetzlicher Auftrag der Kommission ist die Beratung der Landesregierung und insbesondere des EDI bei den Ausführungsbestimmungen zur Betäubungsmittelgesetzgebung.
Neben Stellungnahmen zu aktuellen politischen Geschäften hat die EKDF verschiedene Berichte verfasst:
«Psychoaktiv.ch»: Grundsätze für eine künftige Suchtpolitik der Schweiz
Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) spricht zehn suchtpolitische Empfehlungen aus. Alle beziehen sich auf den Zeitraum bis 2015. Kern der Empfehlungen bildet die Ausarbeitung eines Leitbilds Suchtpolitik als Grundlage für die künftige Gesetzgebung. Dieses Leitbild sollte sich im Grundsatz an folgenden Leitlinien orientieren:
Die EKDF empfiehlt insbesondere, eine ausschliesslich auf illegale Drogen ausgerichtete Politik zu verlassen. Ziel soll eine sachliche, in sich stimmige, wirksame und glaubwürdige Politik sein, die alle psychoaktiven Substanzen umfasst. Umzusetzen wäre sie mit einem regulierten Markt, bei dem der Staat eine weite Palette seiner Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung hat: Diese umfassen auch Lenkungsabgaben und reichen vom Marktverbot bis zur Freigabe. Als Hilfsmittel zur Überprüfung der Stimmigkeit diente dabei das neue Modell der Suchtpolitik (Würfel-Modell).
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