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Die Kantone verfügen über Zuständigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Tabakprävention. Sie können beispielsweise die Abgabe und Werbung von Tabakwaren sowie den Schutz vor Passivrauchen reglementieren. Seit dem 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BG) in Kraft. Die Mehrheit der Kantone hat weiterführende Gesetze verabschiedet.
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P | Schutz vor Passivrauchen |
W | Einschränkung der Tabakwerbung |
A | Abgabeverbot an Jugendliche (Alterslimite) |
Letzte Änderung: 01.07.2010
Aargau
Appenzell A.Rh.
Appenzell I.Rh.
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
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