Bundesamt für Gesundheit BAG

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Stand der Tabakprävention in den Kantonen

Die Kantone verfügen über Zuständigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Tabakprävention. Sie können beispielsweise die Abgabe und Werbung von Tabakwaren sowie den Schutz vor Passivrauchen reglementieren. Seit dem 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BG) in Kraft. Die Mehrheit der Kantone hat weiterführende Gesetze verabschiedet.

Kantone der Schweiz

 

P

Schutz vor Passivrauchen
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W

Einschränkung der Tabakwerbung

A

Abgabeverbot an Jugendliche (Alterslimite)

Letzte Änderung: 01.07.2010

Genf Neuenburg Waadt Freiburg Wallis Tessin Graubünden Glarus Appenzell I.Rh. Appenzell A.Rh. St. Gallen Thurgau Schaffhausen Zürich Schwyz Zug Aargau Basel-Stadt Basel-Landschaft Jura Nidwalden Obwalden Solothurn Luzern Bern Uri

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