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REACH und GHS

REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). REACH ist die neue Verordnung für die sichere Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in der Europäischen Union (EU). Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung hat folgende Hauptziele:

  1. Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien besser zu schützen. Die Industrie trägt dabei die Hauptverantwortung, die Risikoabschätzung vorzunehmen.
  2. den freien Verkehr chemischer Stoffe innerhalb der EU ermöglichen
  3. Wettbewerb und Innovation verbessern
  4. alternative Testmethoden zur Evaluation der Risiken fördern.
Mehr dazu:
REACH Grundsätze

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Volltextsuche

REACH Manual für KMU

Typ: PDF

03.09.2008 | 111 kb | PDF

REACH Glossar



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Kontakt | Rechtliches
http://www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/02835/index.html?lang=de