Asbest im Haus
In der Schweiz gilt seit 1989 ein breites Asbestverbot. In Gebäuden kann von asbesthaltigen Produkten, die vor dem Asbestverbot (bzw. vor Ablauf der Übergangsfristen) verwendet wurden, eine Gesundheitsgefährdung ausgehen. Dabei ist jegliche mechanische Bearbeitung (schleifen, bohren, fräsen, brechen, sägen) gefährlich, weil dabei grosse Asbestfaserzahlen freigesetzt werden. Bei normaler Nutzung sind die Risiken bei den meisten Bauprodukten gering. So gehen insbesondere von Produkten aus asbesthaltigem Faserzement (z.B. grossformatige Platten, Dach- und Fassadenschiefer oder Wellplatten) ohne Bearbeitung keine Gefahren aus. Problematisch hingegen sind Spritzasbestisolationen, unter Fensterbrettern oder hinter Heizkörpern angebrachte Isolationen aus Asbestpappe und asbesthaltige Leichtbauplatten, die zum Brandschutz an Türen montiert wurden. Diese Anwendungen können bereits bei leichter Beanspruchung zu einer Belastung der Raumluft führen. Mehr über mögliche asbesthaltige Bauprodukte in Gebäuden wie u.a. Bodenbeläge, Rohrisolationen, Akustikplatten und ihr Gefährdungspotenzial finden Sie in der Broschüre «Asbest im Haus». Die Broschüre zeigt zudem die Schritte vom Asbestverdacht bis hin zu einer erfolgreichen Sanierung auf.
Vorgehen bei Asbestverdacht
Ist mit asbesthaltigen Bauprodukten zu rechnen, so sollte man vor Eigenrenovationen und vor der Vergabe von Aufträgen an Handwerker entsprechende Abklärungen treffen (s. Kontaktadressen). Hinweise auf das Vorhandensein asbesthaltiger Bauprodukte kann der Produktionszeitpunkt oder die Einbauzeit zusammen mit der Art des Produkts liefern. Dafür gibt Ihnen die Broschüre «Asbest im Haus» eine Hilfestellung. Besteht ein spezifischer Asbestverdacht, ist zur Abklärung oft eine Materialanalyse in einem spezialisierten Labor erforderlich.