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Das Aufgabenfeld Gesundheitsberufe des BAG umfasst wiederkehrende Verwaltungsaufgaben, widerspiegelt aber auch die Veränderungen der Anforderungen an die Medizinalberufe, die politischen Entwicklungen und Reformbemühungen sowohl im nationalen wie auch im internationalen Umfeld.
Die Sektion Ausbildung Gesundheitsberufe ist mit Studienanmeldungen, Zwischen- und Schlussprüfungen, der Ausstellung von Diplomen, der Bearbeitung von Rekursen und seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge im Juni 2002 (Personenfreizügigkeit) auch mit der Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel ausländischer Ärzte befasst.
In den beiden Gesetzesprojekten Medizinalberufegesetz und Psychologieberufegesetz wird in Zusammenarbeit mit externen Experten und Vertretern der interessierten Parteien die Aus- und Weiterbildung der universitären Medizinalberufe und die Weiterbildung der Psychologieberufe internationalen Standards angepasst.
Mit dem Medizinalberufegesetz (MedBG) will die Schweiz in der Ausbildung die hohe Qualität halten und die Studierenden in akkreditierten Ausbildungsgängen auf unterschiedliche Berufsperspektiven insb. auf die Aufgaben in der Grundversorgung vorbereiten. Für die langfristige Qualitätssicherung ist im Weiteren entscheidend, dass die Weiterbildung gemäss internationalen Standards geregelt (siehe Akkreditierung Weiterbildungsgänge) und mit einem eidg. Weiterbildungstitel als Facharzt (bzw. zukünftig mit einem Master of Advanced Studies MAS) abgeschlossen wird. Bei der Berufsausübung gilt es, Freizügigkeit und Mobilität gemäss den europäischen Normen sicher zu stellen und die Kantone in ihrer Aufgabe zu unterstützen. Zudem sollen die Berufsqualifikationen aller in- und ausländischen universitären Diplomträger in Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Veterinärmedizin und Chiropraktik unter Angabe der Bildungsqualifikationen in einem gesamtschweizerischen Register erfasst werden.
Das Psychologieberufegesetz (PsyG) soll primär die Qualität der Beratungsangebote sichern. Es bezweckt insbesondere den Gesundheitsschutz sowie den Schutz gegen Täuschung und Irreführung bei der Ausübung von Psychologieberufen. Zudem ist aufgrund parlamentarischer Vorstösse ein Titelschutz vorgesehen.
Zum Aufgabengebiet der Abteilung Gesundheitsberufe gehört jedoch auch, die nationalen und internationalen Trends und Reformen an der Schnittstelle von Bildungspolitik und Gesundheitspolitik aufmerksam zu verfolgen und gesellschaftliche Entwicklungen in die Arbeit einzubeziehen.
Die Bearbeitung und Begleitung der Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" wird ebenfalls durch die Abteilung Gesundheitsberufe sicher gestellt.
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