Bundesamt für Gesundheit BAG

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Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität KSR

Aus diesem Grund können Mitarbeitende von Bundesverwaltungsstellen, die sich mit Strahlenschutz befassen, nicht Mitglieder der Kommission werden. Diese Stellen, das heisst das BAG, die HSK, die Suva und die NAZ, können jedoch für die Kommissionssitzungen eine Vertreterin bzw. einen Vertreter mit beratender Stimme delegieren. Ausserdem wurde beschlossen, dass die Kommissionsmitglieder als Expertinnen / Experten ad personam gewählt werden und nicht als VertreterInnen von Interessengruppen.


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Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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