Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Die Meldepflicht ist ein zentrales Element der Überwachung übertragbarer Krankheiten. Das obligatorische Meldesystem ermöglicht es, epidemiologische Entwicklungen zu verfolgen, Häufungen frühzeitig zu erkennen und notwendige Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein einzuleiten.
Wie melden?
Praktische Informationen zum Meldeprozess, zu den Meldewegen und Zuständigkeiten sowie die Adresslisten und den Leitfaden zur Meldepflicht mit detaillierten Angaben zu den einzelnen meldepflichtigen Krankheiten und Erregern finden Sie auf der Seite Infektionskrankheiten melden.
Wer meldet?
Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Laboratorien sowie weitere öffentliche oder private Institutionen des Gesundheitswesens sind verpflichtet, meldepflichtige Befunde innerhalb der festgelegten Fristen zu übermitteln. Es gilt der Grundsatz: Wer diagnostiziert oder nachweist, meldet.
Was melden?
Zu melden sind klinische, laboranalytische sowie epidemiologische Befunde zu rund 60 meldepflichtigen Krankheiten und Erregern. Auch aussergewöhnliche, unerwartete oder gehäuft auftretende Beobachtungen, die Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erfordern, fallen unter die Meldepflicht.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Überwachungssysteme
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern