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Am 24. Juni 2009 hatte der Bundesrat das Datum des Inkrafttretens der neuen Pflegefinanzierung auf den 1. Juli 2010 festgelegt. Dieser Entscheid löste bei den Kantonen eine gewisse Unzufriedenheit aus. Im November hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) den Bundesrat aufgefordert, nochmals auf die Frage der Inkraftsetzung zurückzukommen. Dabei wies die KdK darauf hin, dass eine Inkraftsetzung per 1. Juli 2010 zu Unsicherheiten bei der Bereitstellung der Finanzmittel sowie bei der Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen führen würde. Zudem ermögliche sie den Kantonen nicht, einen angemessenen Vollzug vorzusehen, und könne somit die Rechtssicherheit gefährden.
Nach erneuter Prüfung der Frage ist der Bundesrat zur Überzeugung gelangt, dass die Inkraftsetzung per 1. Juli 2010 für die Kantone mit wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, vor allem aus Gründen der Budgetierung. Zugleich stellt sie vom Standpunkt der Rechtssicherheit eine Gefahr für die Patienten dar. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, das Datum des Inkrafttretens der neuen Pflegefinanzierung auf den 1. Januar 2011 zu verschieben.
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