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Das Parlament hat am 12. Juni 2009 den Zulassungsstopp nach Artikel 55a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung bis am 31. Dezember 2011 verlängert und gleichzeitig dessen Geltungsbereich modifiziert.
Im Sinne des Parlamentsbeschlusses hat der Bundesrat auf Verordnungsstufe den Zulassungsstopp auf Spezialärztinnen und -ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker beschränkt. Die Kantone erhalten neu die Kompetenz, den Zulassungsstopp auf Ärztinnen und Ärzte in Spitalambulatorien auszudehnen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2011.