Bundesamt für Gesundheit BAG

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Krankenversicherung: Der Bundesrat passt die Modalitäten des Zulassungsstopps an

Bern, 21.10.2009 - Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsstopp) verabschiedet. Mit dieser Änderung werden die Beschlüsse des Parlamentes zur Verlängerung des Zulassungsstopps umgesetzt.

Das Parlament hat am 12. Juni 2009 den Zulassungsstopp nach Artikel 55a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung bis am 31. Dezember 2011 verlängert und gleichzeitig dessen Geltungsbereich modifiziert.

Im Sinne des Parlamentsbeschlusses hat der Bundesrat auf Verordnungsstufe den Zulassungsstopp auf Spezialärztinnen und -ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker beschränkt. Die Kantone erhalten neu die Kompetenz, den Zulassungsstopp auf Ärztinnen und Ärzte in Spitalambulatorien auszudehnen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2011.

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Gesundheit, Sandra Schneider, Leiterin Abteilung Leistungen, Tel. 031 322 95 05, media@bag.admin.ch

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement des Innern
Internet: http://www.edi.admin.ch
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Zusätzliche Verweise:


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