Tabakpolitik in den Kantonen

Die Tabakpolitik wird in der Schweiz in starkem Masse von den Kantonen mitverantwortet. Sie legen mit ihren Aktivitäten oftmals den Grundstein für Fortschritte auf Bundesebene. Hier werden nur die kantonalen Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen oder zu Werbe- und Verkaufseinschränkungen, die über das Bundesgesetz hinausgehen, näher erläutert.

Kantonale Gesetze  

Die Kantone vollziehen einerseits bundesrechtliche Vorschriften, andererseits sind sie selber gesetzgeberisch tätig. Die weitgehenden, kantonalen Kompetenzen führen dazu, dass Tabakprodukte in jedem Kanton anders geregelt sind. Die für die Tabakprävention relevanten Bestimmungen finden sich in den Kantonsverfassungen, in den kantonalen Gesundheitsgesetzen, weiteren Spezialgesetzen und den dazu gehörenden Verordnungen und Einzelerlassen. Viele Kantone verfügen zudem über eigene kantonale Tabakpräventionsprogramme. Im Folgenden werden nur die Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen, zur Werbung und zur Abgabe von Tabakprodukten, die über das Bundesgesetz hinausgehen, näher erläutert.  

Die Klappboxen bieten einen Überblick über die unterschiedliche Gesetzgebung der Kantone.

Stand vom 01.09.2023

Gesetze

Gesuche & Bewilligungen für Tabakprodukte, inklusive CBD-Hanf (unter 1 % THC)

Informationen über die gesetzlichen Vorgaben für Tabakprodukte, Meldepflichten für Zusatzstoffe und Ersatzprodukte sowie Bestellmöglichkeit Bildwarnhinweise.

Weiterführende Themen

Tabakpolitik der Schweiz

Der Bundesrat verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken und damit die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Die Tabakprävention leistet einen wichtigen Beitrag dazu.

Gesetzgebung Tabak

Die Tabakgesetzgebung umfasst mehrere Gesetze und Verordnungen in verschiedenen Bereichen.

Erfolgsfaktorentool

Welche Faktoren führen zu erfolgreichen kantonalen Programmen oder kantonaler Politik im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention? Unterstützung bietet das neue interaktive Erfolgsfaktoren-Tool auf www.erfolgsfaktorentool.ch.

Letzte Änderung 11.03.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/strategie-und-politik/politische-auftraege-und-aktionsplaene/politische-auftraege-zur-tabakpraevention/tabakpolitik-kantone.html