Spenden von Organen und Geweben nach dem Tod

Wer möchte, kann nach dem Tod Organe und Gewebe spenden. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen es dafür braucht, wie im Spital der Tod festgestellt werden muss und welche medizinischen Massnahmen notwendig sind, um die Organe zu schützen.

Organe von verstorbenen Spenderinnen und Spendern können schwerkranken Personen transplantiert werden. Zum Beispiel kann die Transplantation einer Leber nach einer schweren Pilzvergiftung lebensrettend sein.

Auch Gewebe von Verstorbenen können Leben retten oder zumindest eine stark beeinträchtigte Lebensqualität verbessern. Zum Beispiel kann eine Herzklappe einem Kind mit einem Herzfehler helfen oder eine Augenhornhaut kann verhindern, dass jemand erblindet.

Man kann seinen Entscheid zur Spende von Organen oder Geweben sehr differenziert treffen. Auf der so genannten Organspende-Karte kann man angeben, ob man nach dem Tod alle Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Es ist auch möglich anzugeben, wenn man nur gewisse Organe oder Gewebe spenden möchte (weitere Informationen zur Willensäusserung).

Die Voraussetzungen zur Entnahme

Die Voraussetzungen für eine Entnahme von Organen, Geweben und Zellen bei Verstorbenen sind im Transplantationsgesetz definiert. Die wichtigsten Bestimmungen darin sind:

  • Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person nur entnommen werden, wenn dafür eine Einwilligung vorliegt und der Tod festgestellt worden ist.
  • Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, können die nächsten Angehörigen im Sinne der verstorbenen Person entscheiden.
  • Die nächsten Angehörigen dürfen erst für eine Organentnahme angefragt werden, wenn entschieden worden ist, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen. Den Entscheid zum Abbruch der lebenserhaltenden Massnahmen treffen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zusammen mit den Angehörigen.
  • Sind keine Angehörigen erreichbar oder äussern sie sich nicht dazu, ist es verboten, Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen.
  • Der Wille der verstorbenen Person geht dem Willen der Angehörigen vor.
  • Die Angehörigen erhalten keine Informationen darüber, welchen Personen Organe zugeteilt worden sind.

Nachweis des Todes in der Transplantationsmedizin

Organe und Gewebe für Transplantationen stammen meist von Verstorbenen. Die Voraussetzungen für die Entnahme sind im Transplantationsgesetz geregelt. Insbesondere muss vor einer Entnahme nachgewiesen werden, dass die Funktionen des Gehirns vollständig und endgültig ausgefallen sind.

Vorbereitende medizinische Massnahmen

Vor einer Entnahme werden an der spendenden Person vorbereitende medizinische Massnahmen durchgeführt. Diese dienen ausschliesslich dazu, die Organe, Gewebe oder Zellen bis zur Übertragung in möglichst gutem und funktionstüchtigem Zustand zu erhalten.

Fallbeispiel einer Organspende

Ein fiktives Beispiel zeigt den typischen Ablauf einer Organspende eines unerwartet verstorbenen Patienten. Der ganze Prozess dauert in der Regel zwischen minimal einem halben Tag und maximal drei Tagen.

Dokumente

SwissPOD-Studienbericht (PDF, 2 MB, 14.01.2013)Unterschiedliche Organspenderaten in der Schweiz: Eine prospektive Kohortenstudie zu potenziellen Spendern (SwissPOD)

Weiterführende Themen

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Willensäusserung zur Spende von Organen, Geweben und Zellen

Eine Spende von Organen, Geweben oder Zellen ist nur möglich, wenn dies dem Willen der spendenden Person entspricht.

Ablauf und Rahmenbedingungen von Transplantationen

Eine Organtransplantation durchläuft verschiedene Phasen: Von einer manchmal langen Wartezeit über die Zuteilung und die eigentliche Operation bis zum Leben danach, das von den Patientinnen und Patienten meist viel Disziplin verlangt.

Kennzahlen zur Transplantationsmedizin

In der Transplantationsmedizin werden regelmässig Daten erhoben und ausgewertet. Diese Seite zeigt die wichtigsten Kennzahlen im Bereich der Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen.

Wirksamkeitsprüfung des Transplantationsgesetzes

Die Wirksamkeit des Transplantationsgesetzes wird laufend überprüft. Dazu werden systematisch Daten erhoben und interpretiert (Monitoring und Evaluation).

Massnahmen für mehr Organe für Transplantationen

Im März 2013 veröffentlicht der Bundesrat einen Bericht zur Situation der Organspende in der Schweiz. Mit dem Bericht erfüllt er die drei Postulate Gutzwiller (10.3703), Amherd (10.3701) und Favre (10.3711).

Letzte Änderung 04.07.2022

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