Substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (Heroin)

Die substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit und erfolgt in Fachzentren.

Die diacetylmorphingestützte Behandlung (heroingestützte Behandlung, kurz HeGeBe) beinhaltet eine strikt reglementierte und kontrollierte Verabreichung von Diacetylmorphin, eingebettet in eine ärztliche und psychosoziale Betreuung. Sie wurde in der Schweiz 1994 im Rahmen einer Kohortenstudie erstmals durchgeführt. Nach positiven Ergebnissen etablierte sie sich als therapeutische Massnahme und wurde bei der Revision von 2011 im Betäubungsmittelgesetz verankert. 2021 wurden rund 1’700 Abhängige in 22 ambulanten Fachzentren und 1 Strafvollzugsanstalt behandelt. In der Schweiz erhalten rund 8 Prozent der Personen mit Opioidabhängigkeit eine substitutionsgestützte Behandlung mit Diacetylmorphin.

Bewilligungen, Aufsicht, Kontrolle und Information zu dieser Behandlung sind Sache des BAG.

Die Informationen zur Erteilung der diversen Bewilligungen sind auf dieser Seite zu finden.

Dokumente




Weiterführende Informationen

Bewilligungen für eine diacetylmorphingestützte Behandlung

Die spezifisch im Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) geregelten diacetylmorphingestützten Behandlungen unterliegen dem Bewilligungssystem des Bundes.

Letzte Änderung 31.03.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 88 24
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/suchtberatung-therapie/substitutionsgestuetzte-behandlung/heroingestuetzte-behandlung.html