Organspendezahlen 2023 in der Schweiz auf einem neuen Höchststand

Bern, 23.1.2024 – 200 Personen wurden im vergangenen Jahr nach ihrem Tod zu Organspenderinnen und -spendern, so viele wie nie zuvor. Auch bei den Menschen, die ein Organ empfangen haben, wurde ein Höchststand erreicht: 675 Personen erhielten ein oft lebensrettendes Organ, davon 110 aus einer Lebendspende. Trotz des Anstiegs der Spendezahlen bleibt die Warteliste lang: 1391 Personen warteten Ende 2023 auf ein Organ.

Die Anzahl Organspenderinnen und Organspender ist in der Schweiz im Jahr 2023 von 164 auf 200 gestiegen. Es wurden 584 postmortal gespendete und 110 lebend gespendete Organe transplantiert. Insgesamt erhielten damit 675 Menschen eine Organtransplantation, das sind 105 Personen mehr als im Vorjahr. Am häufigsten konnten Nieren transplantiert werden, gefolgt von Lebern.

Die Zahl der Personen auf der Warteliste ist leicht gesunken: Ende 2023 warteten 1391 Personen auf mindestens ein Organ (2022: 1442). Für mehr als die Hälfte der Personen auf der Warteliste kam eine Transplantation aber aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage.

Einführung der Widerspruchsregelung mit E-ID verknüpft

Die Stimmbevölkerung hat sich 2022 für einen Systemwechsel bei der Organspende ausgesprochen, von der Zustimmungs- zur Widerspruchsregelung. Damit gilt künftig jeder und jede grundsätzlich als Spender oder Spenderin. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, sollte dies festhalten. Als Grundlage für diesen Systemwechsel baut der Bund ein neues Register auf. Der Zugang dazu ist über die staatliche E-ID geplant, die derzeit im Parlament diskutiert wird. Sobald die E-ID zur Verfügung steht, kann das Register lanciert werden. Um der Bevölkerung genügend Zeit zu geben sich einzutragen, wird die Widerspruchsregelung erst sechs Monate später in Kraft gesetzt werden, voraussichtlich 2026. Der Systemwechsel wird mit einer breiten medialen Information und einer neuen Bevölkerungskampagne begleitet werden.

Den eigenen Willen mitteilen

Sehr oft ist der Wille einer verstorbenen Person nicht bekannt. Die Angehörigen müssen dann in dieser schwierigen Situation den mutmasslichen Willen herleiten und stellvertretend eine Entscheidung treffen, die belastend sein kann. Das BAG und Swisstransplant wollen mit ihrer Kampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende.» die Menschen motivieren, einen Entscheid zu treffen und diesen festzuhalten: in einer Organspende-Karte, einer Patientenverfügung oder im elektronischen Patientendossier.

Auf der Kampagnen-Website www.leben-ist-teilen.ch stehen der Bevölkerung umfassende Informationen rund um das Thema Organspende und Willensäusserung zur Verfügung (Broschüren, Organspende-Karte, Informationsfilme oder Hintergrundberichte). Die Materialien können in verschiedenen Sprachen heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Das BAG informiert die Bevölkerung während der Übergangsphase (2022–2025) und bis zur Einführung der neuen Regelung mit der Kampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende.» regelmässig zum Thema Organspende.

Balkendiagramm mit Anzahl der verstorbenen Spenderinnen und Spender in der Schweiz von 2007 bis 2023. 2007: 81, 2008: 90, 2009: 103, 2010: 98, 2011: 102, 2012: 96, 2013: 110, 2014: 117, 2015: 143, 2016:11, 2017:145, 2018: 158, 2019: 157, 2020: 146, 2021: 166, 2022: 164, 2023: 200.

Letzte Änderung 23.01.2024

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