Medizinalberuferegister MedReg

Im Medizinalberuferegister müssen aufgrund des revidierten Medizinalberufegesetzes seit 1. Januar 2018 alle in der Schweiz tätigen universitären Medizinalpersonen verzeichnet werden.

Einstieg in das Register



Medizinalpersonen im MedReg

Sie finden in diesem Register Daten der folgenden universitären Medizinalpersonen:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Chiropraktorinnen und Chiropraktoren

Öffentliche Daten

Verzeichnet und öffentlich sind:

  • die Personendaten aller in der Schweiz tätigen Medizinalpersonen mit dem Personenidentifikator GLN (Global Location Number)
  • Informationen über das Diplom sowie die Weiterbildungen oder Spezialisierungen
  • Sprachkenntnisse
  • von den kantonalen Behörden erteilte Berufsausübungsbewilligungen für die Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung
  • allfällige Auflagen und Einschränkungen der Berufsausübungsbewilligung
  • die Berechtigungen im Umgang mit Betäubungsmitteln und Selbstdispensation
  • von den kantonalen Behörden eingetragene Meldungen zu (ausländischen) Dienstleistungserbringern, die während längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein dürfen
  • Praxis- oder Betriebsadressen und Telefonnummern der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber.

Nicht verzeichnete Medizinalpersonen:

  • Die Regelung, dass ausnahmslos alle Medizinalpersonen, die in der Schweiz einen universitären Medizinalberuf ausüben, im MedReg eingetragen sein müssen, gilt seit dem 1. Januar 2018.
  • Fehlende Einträge betreffend Sprachkenntnisse können mit einem Gesuch um Eintragung nachgeführt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Spracheintrag im Medizinalberuferegister
  • Seit 1. Januar 2018 müssen Arbeitgeber vor Anstellung der Medizinalperson prüfen, ob diese im MedReg eingetragen ist und über die notwendigen Sprachkenntnisse für die Berufsausübung verfügt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Ausländische Abschlüsse Gesundheitsberufe

Wenn Sie weitere Fragen zum Medizinalberuferegister haben, wenden Sie sich per E-Mail an die nebenstehende Adresse.

Richten Sie Ihre Medienanfragen bitte an media@bag.admin.ch

NAREG/GesReg

Sie finden weitere Berufe des Gesundheitswesens im GesReg und NAREG. Den Link dazu finden Sie auf dieser Seite im Register «Links».

Dokumente


Gesetze

Gesetzgebung Medizinalberufe

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) regelt die universitäre Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Fortbildung und Ausübung der universitären Medizinalberufe.



Zahlen & Fakten

Statistiken Medizinalberufe

Das BAG wertet jährlich Daten aus dem Medizinalberuferegister aus. Sie dienen dazu, genügend und bedarfsgerecht qualifiziertes Personal auszubilden.

Weiterführende Themen

Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA

Weiterbildungstitel aus der EU/EFTA können gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Staaten der EU und EFTA anerkannt werden. Die 90-Tage-Dienstleistenden sind verpflichtet, ein spezielles Meldeverfahren einzuleiten.


Diplome der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Diplome der Medizinalberufe von ausserhalb der EU/EFTA können in der Regel nicht in der Schweiz anerkannt werden.

Weiterbildungstitel der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Wer einen Weiterbildungstitel in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik oder Pharmazie ausserhalb der EU oder EFTA erworben hat, kann seinen Weiterbildungstitel grundsätzlich nicht in der Schweiz anerkennen lassen.

Medizinalberufekommission (MEBEKO)

Wir informieren Sie über die Aufgaben/Kompetenzen und die Zusammensetzung der Medizinalberufekommission (MEBEKO).

Psychologieberuferegister PsyReg

Mit dem Psychologieberuferegister (PsyReg) wird auch für die Psychologieberufe ein Berufsregister geschaffen. Das PsyReg ist seit dem 1. August 2017 für die Öffentlichkeit zugänglich und wird für mehr Transparenz und Qualität im Bereich der Psychologieberufe sorgen.

Strahlenschutz: Bewilligungen, Voraussetzungen und Aufsicht

Das BAG beaufsichtigt gesamtschweizerisch die radiologischen Anwendungen in Medizin, Lehre und Forschung und erteilt Bewilligungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung.

Ausbildung im Strahlenschutz

Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit ausgebildet werden. Für die meisten Tätigkeiten müssen dazu zusätzliche und anerkannte Strahlenschutzkurse absolviert werden.

International Health Policy Survey (IHP) der Stiftung Commonwealth Fund

Hier finden Sie Ergebnisse der gesundheitspolitischen Befragungen des CWF.

Letzte Änderung 14.12.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 15 97
E-Mail

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