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In der Schweiz müssen Chemikalien nach Chemikalienrecht in Verkehr gebracht werden. Bestimmte Chemikalien dürfen jedoch nach dem ("Cassis-de-Dijon") CdD-Prinzip in Verkehr gebracht werden.
Es gilt dabei zu beachten, dass Produkte ENTWEDER nach Schweizerischem Chemikalienrecht ODER nach dem CdD-Prinzip in Verkehr gebracht werden können.
Die beiden Rechtsbezüge können aber nicht gemischt auf ein Produkt angewendet werden.
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