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Für die Konsumentinnen und Konsumenten wären längerfristig insbesondere die geplante Transparenz der Ergebnisse amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben (u.a. der Gastronomie) und das Täuschungsverbot für kosmetische Mittel- und Bedarfsgegenstände (Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt gelangen) spürbar. Es soll die Möglichkeit bestehen, auf Verlangen Einblick in eine Kurzfassung der amtlichen Kontrollergebnisse zu erhalten. Dieser Punkt wird den Forderungen von Konsumentenorganisationen und verschiedenen politischen Vorstössen gerecht. Wo und in welcher Form die Inspektionsergebnisse zukünftig transparent gemacht werden, wird in einem nächsten Schritt auf Verordnungsebene geregelt. Kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände dürfen nach Einführung des Täuschungsverbots für solche Produkte nur noch mit Eigenschaften beworben werden, die den Tatsachen entsprechen.
Das Lebensmittelrecht der EU hat in den letzten Jahren für die Schweiz an Bedeutung gewonnen, sei es angesichts der Globalisierung des Handels aber auch aufgrund der Verpflichtungen der Schweiz durch bilaterale Verträge mit der EU im Bereich der tierischen Lebensmittel. In Zukunft soll die Teilnahme an den EU-Schnellwarnsystemen oder die Mitarbeit beim Erstellen von Risikoanalysen eine weitere Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in der Schweiz bringen.